Kreis Neuwied
Mit bewilligtem Erstantrag darf jeder Arzt Rezept ausstellen

Ziel des Gesetzes „Cannabis als Medizin“ ist die bessere Versorgung von schwer kranken Palliativpatienten. Zukünftig können gesetzliche Krankenkassen neben Fertigarzneimitteln auf Cannabisbasis wie Mundspray auch getrocknete Cannabisblüten erstatten, wenn diese zu Therapiezwecken notwendig sind. Die Krankenkasse muss zunächst einen Erstantrag bewilligen, dann kann jeder Arzt ein Rezept ausstellen. Außerdem soll in Deutschland ein staatlich kontrollierter Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke möglich sein. Verantwortlich für die Umsetzung ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als staatliche „Cannabisagentur“. Eine Begleiterhebung soll Informationen zum langfristigen Gebrauch von Cannabis wissenschaftlich sichern. Dazu übermitteln Ärzte Daten zum Beispiel zur Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen anonymisiert an das BfArM.

Lesezeit 1 Minute
Aussagekräftige Studien zur Wirkung von Cannabis, auch in der Krebstherapie, gibt es bislang kaum. kde

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