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Neuwied

Missglückte Familienzusammenführung: Eltern bekommen Visa, 13-jährige Schwester nicht

Von Christina Nover
Alan (Mitte) und sein Bruder Gika (rechts) sind 2015 nach Deutschland gekommen. Mit Gabi Jacob-Dames, Sohn Fabian und Ehemann Frank haben die beiden jungen Männer große Unterstützer gefunden. Nun hoffen sie, bald wieder Eltern und Schwester wiederzusehen.  Foto: Christina Nover
Alan (Mitte) und sein Bruder Gika (rechts) sind 2015 nach Deutschland gekommen. Mit Gabi Jacob-Dames, Sohn Fabian und Ehemann Frank haben die beiden jungen Männer große Unterstützer gefunden. Nun hoffen sie, bald wieder Eltern und Schwester wiederzusehen. Foto: Christina Nover

Alan und Gika Bas hatten schier unglaubliches Glück. Ihnen ist trotz widrigster Umstände nicht nur die Flucht aus ihrer syrischen Heimat nach Deutschland gelungen, sie haben in Neuwied auch noch Menschen gefunden, die sie ins Herz geschlossen und ihnen ein Heim gegeben haben. Der größte Wunsch der beiden jungen Männer ist es nun, den Rest ihrer Familie wiederzusehen. Doch dabei gibt es einen bitteren Haken: Während die Eltern Visa erhalten haben, muss ihre 13-jährige Schwester im Libanon bleiben. Sie darf nur nach Deutschland reisen, wenn sich jemand findet, der eine sogenannte Verpflichtungserklärung unterschreibt.

Lesezeit: 3 Minuten
„Es kann doch nicht sein, dass unsere Eltern kommen dürfen, und ein Kind nicht. Ein Mädchen, das noch etwas für Deutschland leisten könnte“, sagt der 17-jährige Alan. Obwohl er erst seit zweieinhalb Jahren in Deutschland ist, hat er kaum Probleme mit der Sprache. Er besucht die 10. Klasse des Rhein-Wied-Gymnasiums ...
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Bedeutung der Verpflichtungserklärung

Wer eine Verpflichtungserklärung für einen Ausländer unterschreibt, der muss für alle aufgrund des Aufenthaltes in Deutschland entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen und eine Rückführung in das Heimatland, aufkommen – insofern die Person sie nicht selbst übernehmen kann.

Die Verpflichtungserklärung begründet keine unmittelbare Verpflichtung gegenüber dem begünstigten Drittstaatsangehörigen, eröffnet aber staatlichen Stellen eine Rückgriffsmöglichkeit für den Fall, dass sie wegen des Aufenthalts Kosten tragen müssen, denen keine Beitragszahlungen entgegenstanden. Die Verpflichtungserklärung erlischt nach fünf Jahren beziehungsweise dann, wenn die Person ausreist.

Weitere Infos beim Auswärtigen Amt.

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