Kreis Neuwied
Mieter aufgepasst: Meldepflicht tritt ab 1. November wieder in Kraft

Ab November brauchen Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung, genannt Vermieterbescheinigung, wenn sie sich an- oder ummelden wollen. Foto: Nina Borowski

nbo

Kreis Neuwied. Neu ist sie nicht, die Meldepflicht für Mieter bei Ein- und Auszug. Vor 13 Jahren mussten diese Bögen beim Umzug schon mal ausgefüllt werden. Nun werden sie zum 1. November wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen einen Riegel vorzuschieben.

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Von unserer Redakteurin Nina Borowski Künftig muss der Vermieter dem Mieter innerhalb von zwei Wochen den Ein- und Auszug bestätigen. Ohne die sogenannte Vermieterbescheinigung kann sich der Mieter beim zuständigen Einwohnermeldeamt nicht mehr an- oder abmelden.

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