Plus
Neuwied

Masken sind ein Problem für Gehörlose: So gehen Schüler der Neuwieder Landesschule damit um

Von Simone Wittig
Schüler der Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige in Neuwied lernen mit der gehörlosen pädagogischen Fachkraft Klaudia Bork (rechts) und Lehrerin Jennifer Tenus (2. von rechts), wie sie sich mit Maske verständigen können.
Schüler der Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige in Neuwied lernen mit der gehörlosen pädagogischen Fachkraft Klaudia Bork (rechts) und Lehrerin Jennifer Tenus (2. von rechts), wie sie sich mit Maske verständigen können. Foto: Jörg Niebergall

Was die Maskenpflicht in öffentlichen Bereichen für Gehörlose bedeutet, hat die RZ an der Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige in Neuwied nachgefragt.

Lesezeit: 3 Minuten
Yasmin besucht die vierte Klasse der Landeschule. Wie an allen anderen Schulen dürfen sie und ihre Mitschüler die Maske ablegen, sobald sie ihren Sitzplatz im Klassenzimmer einnehmen. Dort sitzen sie im Halbkreis, jeder sieht Mimik und Gebärden der anderen. Wenn Yasmin und ihre Freunde in der Pause spielen, tragen sie ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Das sagen die Verordnungen

In der Corona-Bekämpfungsverordnung von Rheinland-Pfalz steht: „Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht für Gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.“

Aus dem Hygieneplan Corona für die Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige: „Um eine barrierefreie Kommunikation mit den hörgeschädigten Mitgliedern unserer Schulgemeinschaft zu ermöglichen, ist das Tragen eines Visiers anstelle eines Mund-Nasen-Schutzes ebenso erlaubt und möglich.“

Meistgelesene Artikel