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Neuwied/Koblenz

Letzte Instanz: Kleemann-Klage gegen Hahn scheitert auch dort

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Symbolbild Foto: picture alliance / David Ebener/dpa | David-Wolfgang Ebener

SGD-Präsident Dr. Ulrich Kleemann (Grüne) ist mit seinem Versuch, in der Gestanksdebatte eine einstweilige Verfügung gegen CDU-Fraktionschef Martin Hahn durchzusetzen, letztinstanzlich gescheitert: Auch das Oberlandesgericht Koblenz hat seine Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts jetzt zurückgewiesen. Das hatte zuvor geurteilt, dass die von Kleemann als beleidigend und persönlichkeitsverletzend aufgefassten Äußerungen Hahns „als Meinungsäußerungen unterhalb der Schwelle der Schmähkritik“ hinzunehmen seien.

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Dem schließt sich das OLG nun an und legt Kleemann auch die Kosten des Verfahrens auf. Die drei Richter stellen in ihrer Begründung fest, dass Hahns angezeigte Äußerungen „in ihrer Gesamtschau nicht widerrufbare Werturteile“ darstellen. Im Rahmen der Abwägung zwischen den Schutzinteressen Kleemanns und Hahns Recht auf Meinungsfreiheit falle zudem ...