Kreis Neuwied muss für Sonderschüler aus Cochem zahlen
Kreis Neuwied/Koblenz
Kreis Neuwied muss für Sonderschüler aus Cochem zahlen
Kreis Neuwied/Koblenz. Die Richter des Koblenzer Oberverwaltungsgerichtes (OVG) haben entschieden: Der Kreis Neuwied muss allein für die Fahrtkosten aller Förderschüler aus den Nachbarkreisen aufkommen. Der Kreis Cochem-Zell hatte ein Urteil angestrengt und den Neuwied auf die Übernahme aller Transportkosten für Sonderschüler verklagt.Das OVG hat in seiner jüngsten Entscheidung festgestellt, dass laut Schulgesetz nur Neuwied als Kostenträger infrage komme, weil hier der Sitz der Sonderschulen liegt.
Lesezeit 1 Minute
Kreisbeigeordneter Achim Hallerbach kommentiert das wie folgt: „Mit diesem Urteil kommt eine erneute Kostenlawine auf den Kreis Neuwied zu, die wir allein nicht schultern können.“ Er rechnet vor: Schon heute wendet der Kreis mehr als 9 Millionen Euro für die Schülerbeförderung auf.