Kreis Neuwied/Koblenz
Kreis Neuwied muss für Sonderschüler aus Cochem zahlen

Kreis Neuwied/Koblenz. Die Richter des Koblenzer Oberverwaltungsgerichtes (OVG) haben entschieden: Der Kreis Neuwied muss allein für die Fahrtkosten aller Förderschüler aus den Nachbarkreisen aufkommen. Der Kreis Cochem-Zell hatte ein Urteil angestrengt und den Neuwied auf die Übernahme aller Transportkosten für Sonderschüler verklagt.Das OVG hat in seiner jüngsten Entscheidung festgestellt, dass laut Schulgesetz nur Neuwied als Kostenträger infrage komme, weil hier der Sitz der Sonderschulen liegt.

Lesezeit 2 Minuten
Kreis Neuwied/Koblenz. Die Richter des Koblenzer Oberverwaltungsgerichtes (OVG) haben entschieden: Der Kreis Neuwied muss allein für die Fahrtkosten aller Förderschüler aus den Nachbarkreisen aufkommen. Der Kreis Cochem-Zell hatte ein Urteil angestrengt und den Neuwied auf die Übernahme aller Transportkosten für Sonderschüler verklagt.

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