Warum die Klage einer Bürgerin aus Straßenhaus vom Verwaltungsgericht abgewiesen wurde
Klage abgewiesen: Richter sehen die B 256 zurecht für Lastkraftwagen freigegeben
Straßenhaus ist einer von zwei Orten an der B 256, der noch vom Durchgangsverkehr betroffen ist. Jetzt entschied das Gericht: Das Lkw-Verbot wurde zurecht aufgehoben.
Jörg Niebergall

Straßenhaus. Der Rechtsstreit um das aufgehobenen Lkw-Fahrverbot auf der B 256 von Oberbieber bis zur Anschlussstelle zur A 3 bei Oberhonnefeld-Gierend hat ein vorläufiges Ende gefunden: Die 5. Kammer am Koblenzer Verwaltungsgericht wies die Klage einer Bürgerin aus Straßenhaus ab und nannte die Aufhebung des Lkw-Fahrverbotes durch die Neuwieder Kreisverwaltung rechtskonform.

Lesezeit 2 Minuten
Zur Erinnerung: Nach einem Verkehrsunfall mit einem Tanklastfahrzeug im Jahr 1990 war die Strecke für Fahrzeuge ab 5 Tonnen Gesamtgewicht gesperrt. Mit den Ortsumgehungen für Oberbieber und Rengsdorf fiel das Argument „gefährliche Streckenführung“ weg, und der Kreis hob das Durchfahrtsverbot dauerhaft auf.

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