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Straßenhaus

Klage abgewiesen: Richter sehen die B 256 zurecht für Lastkraftwagen freigegeben

Straßenhaus ist einer von zwei Orten an der B 256, der noch vom Durchgangsverkehr betroffen ist. Jetzt entschied das Gericht: Das Lkw-Verbot wurde zurecht aufgehoben.
Straßenhaus ist einer von zwei Orten an der B 256, der noch vom Durchgangsverkehr betroffen ist. Jetzt entschied das Gericht: Das Lkw-Verbot wurde zurecht aufgehoben. Foto: Jörg Niebergall

Der Rechtsstreit um das aufgehobenen Lkw-Fahrverbot auf der B 256 von Oberbieber bis zur Anschlussstelle zur A 3 bei Oberhonnefeld-Gierend hat ein vorläufiges Ende gefunden: Die 5. Kammer am Koblenzer Verwaltungsgericht wies die Klage einer Bürgerin aus Straßenhaus ab und nannte die Aufhebung des Lkw-Fahrverbotes durch die Neuwieder Kreisverwaltung rechtskonform.

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Zur Erinnerung: Nach einem Verkehrsunfall mit einem Tanklastfahrzeug im Jahr 1990 war die Strecke für Fahrzeuge ab 5 Tonnen Gesamtgewicht gesperrt. Mit den Ortsumgehungen für Oberbieber und Rengsdorf fiel das Argument „gefährliche Streckenführung“ weg, und der Kreis hob das Durchfahrtsverbot dauerhaft auf. Derzeit sind nur noch die Orte Straßenhaus und ...