Kirmes in Neuwied: Stadt durfte Betrieb des „Flash" untersagen
Neuwied
Kirmes in Neuwied: Stadt durfte Betrieb des „Flash" untersagen
picture alliance / dpa
Neuwied - Die Stadtverwaltung Neuwied durfte den Betrieb des Fahrgeschäfts „Flash" verbieten, das im Mai 2013 auf der Heddesdorfer Pfingstkirmes aufgebaut war.
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Das hat das Verwaltungsgericht in Koblenz jetzt entschieden. Geklagt hatte der Betreiber der Anlage, der nach der Entscheidung der Verantwortlichen am letzten Tag des Festes sein Fahrgeschäft ruhen lassen musste (wir berichteten). Der Schausteller hatte sich durch den Beschluss der Verwaltung diskriminiert gefühlt, wie ein Anwalt vor Gericht argumentierte, weil er im laufenden Geschäft den Betrieb hatte einstellen müssen.