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Kreis Neuwied

Kartellamt verfügt: Holzvermarktung im Kreis muss neu geregelt werden

Die Vermarktung des Holzes in kommunalen Wäldern müssen die Kommunen nun selber in die Hand nehmen. Foto: dpa
Die Vermarktung des Holzes in kommunalen Wäldern müssen die Kommunen nun selber in die Hand nehmen. Foto: dpa

Nach jahrzehntelanger Praxis hat das Bundeskartellamt Anstoß am kooperativen Holzverkauf über die Staatlichen Forstämter genommen. Ab dem 1. Januar 2019 wird Rheinland-Pfalz den Holzverkauf für kommunale und private Waldeigentümer nicht mehr abwickeln können. Landesforsten Rheinland-Pfalz – und damit die Forstämter wie das in Dierdorf – müssen sich aus der Holzvermarktung für nicht staatlichen Waldbesitz zurückziehen.

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Für das Kartellamt steht fest, dass die bisherige Form der Holzvermarktung dem europäischen Kartellrecht widerspricht. Stichwort: Vertriebskartell. Nun soll eine wettbewerbskonforme Neustrukturierung erarbeitet werden. Die Neuregelung soll im Wesentlichen bewirken, dass der gemeinsame Holzverkauf aus dem Staatswald und aus nicht staatlichen Forstbetrieben zum 1. Januar 2019 getrennt wird. Die Forstverwaltungen ...