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Leutesdorf

Höherlegung der Leutesdorfer Rheinstraße: Ist ein Bürgerentscheid juristisch nicht zulässig?

Von Yvonne Stock
Ist ein Bürgerentscheid juristisch nicht zulässig? Foto: ys

405 Überschriften hatte die Bürgerinitiative „Wir Leutesdorfer: Rettet die Rheinanlagen!“ im Juni übergeben, um damit einen Bürgerentscheid über die Frage, ob die Rheinanlagen in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben sollen, zu erzwingen. Empfänger war die Ortsgemeinde. Überprüft hat das Anliegen die Verwaltung der VG Bad Hönningen und kommt nach RZ-Informationen zu dem Schluss, dass ein Bürgerentscheid wohl nicht zulässig wäre. Die Initiative hat sich derweil um Antwort bemüht auf die Frage, ob die Anwohner jemals gefragt wurden.

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Als „ein bisschen mühsam“ beschreibt Sprecher Harald Stoffels die Bitte um Auskunft bei den Verwaltungen nach dem Landestransparenzgesetz. Bei der SGD Nord, die federführend die Planung betreibt, die Rheinstraße als Hochwasserschutz höher zu legen, biss die Initiative bisher aus Datenschutzgründen auf Granit, wie Stoffels berichtet. Aber aus den zur Verfügung ...