Dierdorf/Koblenz
Hanallee: Erhebung von Vorausleistungen war rechtswidrig

Die Erhebung der Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge für die Dierdorfer Hanallee war rechtswidrig, urteilte das Verwaltungsgericht. Foto: Göbler

angela göbler

Dierdorf/Koblenz. Die Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge für die Hanallee in Dierdorf ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht in Koblenz entschieden.

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Der Rat der Stadt Dierdorf hatte im Juni 2013 ein Ausbauprogramm für die Hanallee beschlossen und festgelegt, dass es sich bei der Maßnahme um die erstmalige Herstellung einer Straße handele. Die Stadtverwaltung verlangte daraufhin Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag von den Grundstückseigentümern – was auf deren Widerstand stieß.

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