Koblenzer Strafkammer sah den Vorwurf der Bandenkriminalität als nicht erfüllt an: Haftstrafen für Drogendealer aus dem Kreis Neuwied: Gericht verhängt aber mildes Urteil
Koblenzer Strafkammer sah den Vorwurf der Bandenkriminalität als nicht erfüllt an
Haftstrafen für Drogendealer aus dem Kreis Neuwied: Gericht verhängt aber mildes Urteil
Wegen eines schweren Raubs in Plaidt wird derzeit verhandelt. dpa
Koblenz/Kreis Neuwied. Vor dem Landgericht Koblenz ist der Prozess gegen drei Drogendealer aus dem Kreis Neuwied zu Ende gegangen. Tatsächlich fiel das Urteil im Verhältnis zur Forderung der Staatsanwaltschaft recht milde aus. Vorgeworfen wurde dem Trio, von Oktober 2019 bis Januar 2020 mehr als 50 Abnehmer im Großraum Neuwied mit Marihuana, Amphetamin und Ecstasy in nicht geringen Mengen beliefert zu haben (die RZ berichtete.)
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Das Gericht verhängte nach mehreren Prozesstagen folgende Strafen: Eine 25-jährige Frau muss für fünf Jahre in Haft, ein 27-jähriger Mitangeklagter für drei Jahre und neun Monate. Für beide ordnete die Kammer um die Vorsitzende Richterin Anke Schenkelberg die Unterbringung in einer Entzugsklinik an.