"Unmissverständliche Anweisung" zum Verstoß gegen Aufsichtsratsbeschluss laut neuem Gutachten "indiziell gestützt"
GSG-Affäre: Boberg belastet Mang schwer
Steht schwer in der Kritik: Bürgermeister und Ex-GSG-Aufsichtsrats-Vorsitzender Michael Mang (SPD)
Jörg Niebergall (Archiv)

Neuwied. Hat Michael Mang (SPD) als Aufsichtsratschef der GSG den damaligen Geschäftsführer Carsten Boberg genötigt, beim Kauf der Kita in Oberbieber eine Vertragsklausel zu streichen und damit gegen einen Beschluss des Aufsichtsrates zu verstoßen? Das von der GSG in Auftrag gegebene und mit Spannung erwartete Gutachten der Düsseldorfer Anwaltskanzlei OrthKluth liegt nun vor – und bringt den Neuwieder Bürgermeister weiter in die Bredouille. Denn die Juristen stellen in ihrer Untersuchung fest, dass es für eine solche Anweisung „gewichtige Indizien“ gibt. Mehr noch: Im Raum steht jetzt auch, dass Mang bewusst aus wahltaktischen Gründen eine Information des Aufsichtsrats über grundlegende Veränderungen in diesem Kontext unterdrückt haben soll.

Formal geht es in der OrthKluth-Untersuchung um die Frage, ob die GSG ihrem Ex-Chef Boberg wegen Verfehlungen rund um den Kauf der Kita in Oberbieber nicht doch noch außerordentlich kündigen kann. Zur Erinnerung: Im Oktober hatte der Stadtrat wegen verschiedener anderer Verfehlungen die Trennung vom Geschäftsführer beschlossen, ihn allerdings nicht außerordentlich entlassen.

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