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Neuwied

Grundsteuererhöhung schlägt in Neuwied weiter Wellen: Darf sie rückwirkend gelten?

Von Markus Kilian
Symbolbild: Unterschiedlich wertige Geldscheine.
Symbolbild: Unterschiedlich wertige Geldscheine. Foto: dpa

Der Unmut über die Erhöhung der Grundsteuer B in Neuwied beschäftigt nach wie zahlreiche Bürger der Deichstadt (die RZ berichtete). Seit einigen Wochen erhalten Hausbesitzer die Bescheide über die Erhöhung des Hebesatzes von 420 auf 610 Prozent, die die Papaya-Koalition im Stadtrat mit einer Stimme Mehrheit im Dezember vergangenen Jahres beschlossen hat. Gerade in der Corona-Pandemie zeigen viele Neuwieder Unverständnis. Ihr Ärger findet weiterhin in zahlreichen Leserbriefen, in Protest und in Widersprüchen Gestalt.

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„Eine Beschlussfassung im Neuwieder Stadtrat mit nur einer einzigen Stimme Mehrheit hätte die Betreiber dieser unglückseligen Aktion zum Nachdenken anregen müssen“, beklagt etwa ein Leser, der sich an die RZ gewandt hat. „Jetzt zu sagen, die Aufsichtsbehörde hätte den kommunalen Haushalt dergestalt abgesegnet, ist eine ganz billige Rechtfertigung.“ Die Zusendung ist ...