Landgericht urteilt: SGD-Chef muss Meinungsäußerungen hinnehmen und aushalten
Gestanks-Streit: Kleemann verliert Klage gegen Hahn

Neuwied/Koblenz. Für den einen war es ein Mittel, sich vor einer Schmutzkampagne Trumpscher Qualität zu schützen, für die anderen der unwürdige Versuch, politische Kontrahenten mundtot zu machen: In der hochgekochten Diskussion um den Gestank aus dem Gewerbegebiet Distelfeld hatte SGD-Präsident Dr. Ulrich Kleemann (Grüne) juristische Schritte gegen Martin Hahn (CDU) eingeleitet. Jetzt hat das Landgericht Koblenz gesprochen: Es weist den Antrag Kleemanns auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf ganzer Linie zurück.

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Der SGD-Präsident muss auch die Kosten des Verfahrens tragen. Auf entsprechende Nachfrage der RZ teilt Pressesprecherin Sandra Hansen-Spurzem mit, dass die Behörde diese nicht übernehmen wird. Es handele sich um eine rein private Klage, stellt sie fest.

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