Erpel/Bad Hönningen/ Rheinbreitbach. Die Satzung zur Erhebung der wiederkehrenden Beiträge (WKB) in Erpel ist ein Fall für den Papierkorb. Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz gab in seinem Urteil den Klägern Recht, die gegen Beitragsbescheide geklagt hatten. Kernpunkt des Urteils: Erpel soll als eine Abrechnungseinheit betrachtet werden und nicht als zwei, wie es in der Satzung steht. Ein Signal an die anderen Gemeinden, in denen sich derzeit Widerstand rührt?
Aktualisiert am 11. März 2021 17:03 Uhr
Auf die Unkeler Verwaltung kommt jetzt viel Arbeit zu. Ob sämtliche Beitragsbescheide zurückgenommen werden müssen oder nur die der Kläger und der Widersprüche oder ob alles rückabgewickelt werden muss, werde sich nach weiterer rechtlicher Prüfung in den kommenden Wochen zeigen, sagt der Erpeler Ortsbürgermeister Günter Hirzmann.