Plus
Rengsdorf/Koblenz

Gericht weist Klage gegen Bescheide ab: Rengsdorfer Straßenausbausatzung ist rechtskonform

Von Ralf Grün
Das ist der Blick von der vorderen Ecke des Wohngebietes „Im Schlag“ auf die Bebauung auf der anderen Seite der Westerwaldstraße. Für das OVG wirkt der Abstand nicht so trennend, als dass in der Satzung für den wiederkehren Straßenausbaubeitrag für beide Seiten unterschiedlichen Abrechnungseinheiten gebildet werden müssten.  Foto: Jörg Niebergall
Das ist der Blick von der vorderen Ecke des Wohngebietes „Im Schlag“ auf die Bebauung auf der anderen Seite der Westerwaldstraße. Für das OVG wirkt der Abstand nicht so trennend, als dass in der Satzung für den wiederkehren Straßenausbaubeitrag für beide Seiten unterschiedlichen Abrechnungseinheiten gebildet werden müssten. Foto: Jörg Niebergall

Die Satzung für den wiederkehrenden Beitrag zum Straßenausbau in Rengsdorf steht auf rechtssicherem Fundament. Das lässt sich sagen, nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz den Verfahrensbeteiligten seine Entscheidung schriftlich mitgeteilt hat. Die mündliche Verhandlung hatte noch vor dem Weihnachtsfest stattgefunden.

Lesezeit: 2 Minuten
In letzter Konsequenz hob das OVG die Rechtssprechung des Koblenzer Verwaltungsgerichtes vom Februar 2020 auf – und wies damit die Klage einer Familie aus Rengsdorf gegen zwei Bescheide der Verbandsgemeinde im Zusammenhang mit dem wiederkehrenden Beitrag ab. Dabei argumentierte das OVG konträr zur untergeordneten gerichtlichen Instanz. Das Verwaltungsgericht hatte seinerzeit entschieden, ...