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Rengsdorf

Gericht bewertet Beitragsbescheid als rechtswidrig: Ortsgemeinde Rengsdorf legt Widerspruch ein

Von Ralf Grün
Das Archivfoto zeigt das Wohngebiet „Im Schlag“ in Rengsdorf, an das das Gewerbegebiet angrenzt. Das Gericht sieht es in Sachen Abrechnungseinheit zu weit vor der übrigen Ortsbebauung entfernt.  Archivfoto: Regine Siedlaczek
Das Archivfoto zeigt das Wohngebiet „Im Schlag“ in Rengsdorf, an das das Gewerbegebiet angrenzt. Das Gericht sieht es in Sachen Abrechnungseinheit zu weit vor der übrigen Ortsbebauung entfernt. Archiv Foto: Regine Siedlaczek

Der wiederkehrende Beitrag für die Kosten des Straßenausbaus in Rengsdorf hat vor einigen Jahren für reichlich Unmut in der Bürgerschaft gesorgt. Widersprüche gegen Bescheide, Verfahren vor dem Kreisrechtsausschuss waren die Folge. Seit geraumer Zeit war es aber ruhig geworden. Der wiederkehrende Beitrag schien letztlich Akzeptanz gefunden zu haben. Erst recht, nachdem die Landesregierung ein Gesetz verabschiedet hat, wonach der wiederkehrende Beitrag künftig das Maß aller Dinge sein wird. Doch jetzt endete vor dem Verwaltungsgericht ein anhängiges Verfahren, das die Ortsgemeinde in Sachen Beitragssatzung erneut zum Handeln zwingen könnte.

Lesezeit: 3 Minuten
Fakt ist, das Verwaltungsgericht Koblenz hat zwei Rengsdorfer Bürgern recht gegeben, die gegen einen Beitragsbescheid vom 4. April 2019 geklagt haben. Die im Verfahren unterlegene Ortsgemeinde ist gehalten, diesen Bescheid aufzuheben. Zudem muss sie den Klägern den bereits bezahlten wiederkehrenden Beitrag in Höhe von 398,54 Euro zuzüglich Zinsen zurückerstatten. Der ...