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Kreis Neuwied

„Gelbe Karte“ für aggressive Verkehrsteilnehmer: Einsatz der Verwarnung erfolgt nicht inflationär

Von Ralf Grün
Im Fußball wie im Straßenverkehr: Die „Gelbe Karte“ steht für eine Verwarnung.  Foto: dpa
Im Fußball wie im Straßenverkehr: Die „Gelbe Karte“ steht für eine Verwarnung. Foto: dpa

Wer sich bei der Polizei einen Namen als aggressiver oder gar gewalttätiger Zeitgenosse gemacht hat, kann seit etwa zwei Jahren bei auffälligem Verhalten speziell im Straßenverkehr von den Führerscheinstellen eine „Gelbe Karte“ als Verwarnung kassieren. Die Idee dahinter: Wer seinen Führerschein behalten will, muss sich auch im Straßenverkehr benehmen. Polizei und Kreisverwaltung gehen davon aus, dass eine „Gelbe Karte“ abschreckend wirkt. Denn wer kann schon auf sein Auto verzichten? Gleichwohl kommt dieses Instrument zur „Erziehung“ nur in begrenztem Maße zum Einsatz. Und das hat Gründe.

Lesezeit: 2 Minuten
Zunächst basiert die von der Polizei nach einer Pilotphase in Hessen 2016 auch in Rheinland-Pfalz ins Spiel gebrachte „Gelbe Karte“ auf der Annahme, dass jemand, der öffentlich oder im privaten Bereich aggressiv und gewalttätig in Erscheinung tritt und mitunter einschlägig verurteilt ist, diese Verhaltenweisen auch im Straßenverkehr an den Tag ...