Niederbreitbach - Die Gemeinde Niederbreitbach hat mit einem Ratsbeschluss dafür gesorgt, dass eine Gartenlaube auf einem Privatgrundstück im Ortsteil Kurtenacker nicht abgerissen werden muss. Der Kreis hatte das vom Eigentümer gefordert, weil die Laube im Außenbereich zu groß geraten war und somit keine Genehmigung erhalten hatte. Jetzt existiert eine Satzung für Kurtenacker, die die Hütte im Nachhinein legitimiert.
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Niederbreitbach – Die Gemeinde Niederbreitbach hat mit einem Ratsbeschluss dafür gesorgt, dass eine Gartenlaube auf einem Privatgrundstück im Ortsteil Kurtenacker nicht abgerissen werden muss. Der Kreis hatte das vom Eigentümer gefordert, weil die Laube im Außenbereich zu groß geraten war und somit keine Genehmigung erhalten hatte.