Niederbreitbach

Gartenlaube muss nicht abgerissen werden

Die Gemeinde Niederbreitbach hat mit einem Ratsbeschluss dafür gesorgt, dass eine Gartenlaube auf einem Privatgrundstück im Ortsteil Kurtenacker nicht abgerissen werden muss. Der Kreis hatte das vom Eigentümer gefordert, weil die Laube im Außenbereich zu groß geraten war und somit keine Genehmigung erhalten hatte. Jetzt existiert eine Satzung für Kurtenacker, die die Hütte im Nachhinein legitimiert.

Anzeige

Niederbreitbach – Die Gemeinde Niederbreitbach hat mit einem Ratsbeschluss dafür gesorgt, dass eine Gartenlaube auf einem Privatgrundstück im Ortsteil Kurtenacker nicht abgerissen werden muss. Der Kreis hatte das vom Eigentümer gefordert, weil die Laube im Außenbereich zu groß geraten war und somit keine Genehmigung erhalten hatte. Jetzt existiert eine Satzung für Kurtenacker, die die Hütte im Nachhinein legitimiert.

Die Waldbreitbacher Verwaltung hatte der Gemeinde dieses Handeln empfohlen. In einem vergleichbaren Fall hatte der Niederbreitbacher Rat vor Jahren bereits eine solche Satzung für den Ortsteil Bürder erlassen, wie Ortsbürgermeister Bruno Hoffmann informiert.