Nicht erst seit heute ist der Dorfplatz Oberbieber im Fokus der FWG-Oberbieber. Den Vereinsmitgliedern stellt sich laut Pressemitteilung schon lange die Frage nach der Zukunft des Platzes. Auch innerhalb des Vereins gibt es hierzu nicht nur eine Meinung. Daher hat dieser die Bürger recht früh mit ins Boot geholt. So ging die FWG im Oktober 2021 mit dem Thema Dorfplatz erstmals an die Öffentlichkeit. Auf der vom Verein betriebenen Internetseite https://oberbieber.eu erhielten alle Bürger des Aubachdorfes die Möglichkeit, die aktuelle Situation zu bewerten und ihre Ideen für die Zukunft zu äußern.
„Das Ergebnis dieser Umfrage war wieder vielschichtig“, so die FWG in einer Pressemitteilung. „Während die einen mehr Parkraum bevorzugen, wünschen sich andere eine für Aufenthalt und Veranstaltungen geeignete Fläche mitten im Dorf.“ Mit diesen Wünschen ist die FWG in den Ortsbeirat gegangen. In der Sitzung vom 14. Februar 2023 wurden Stadtbauamt und Ordnungsamt durch den Ortsbeirat um einen Ortstermin gebeten. Hierbei sollte die aktuelle Situation besichtigt, die Ideen durch Vertreter des Ortsbeirates geäußert und mögliche Konzepte mit den Verantwortlichen des Platzes besprochen werden, erklären die Verantwortlichen.
Entwürfe vorgestellt
In seiner Sitzung vom 19. Dezember 2023 wurden dem Ortsbeirat durch die Amtsleiterin des Stadtbauamtes die Entwürfe eines „neuen“ Platzes vorgestellt. Das Stadtbauamt hatte sowohl Varianten als reine Parkfläche wie auch eine gemischte Nutzung erstellt. Bei den Ausführungen sei eines jedoch klar herausgestellt worden: Eine Nutzungsänderung werde ein sehr langwieriger Prozess sein.
Nach weiteren internen und externen Gesprächen entwickelte Thomas Fleischer (FWG) hieraus einen weiteren Entwurf. Ziel der FWG ist die Umsetzung ohne langwierige Prüfungen und Gutachten für eine Nutzungsänderung. Fleischer stellte seinen Entwurf in der jüngsten Sitzung des Ortsbeirates vor. Es sei von allen Parteien konstruktiv darüber diskutiert und der Entwurf mit weiteren guten Ideen ergänzt worden, so die FWG. Es sei ein einstimmiger Beschluss erfolgt, die Umsetzbarkeit dieses Vorschlages durch die Verwaltung prüfen zu lassen.