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Für Erhalt notfalls Schulden aufnehmen?
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Eine Baugemeinschaft im Besitz der VG könnte einen weiteren Teil der Baukosten über Bürgerbeteiligung finanzieren.“ Notfalls müssten Schulden aufgenommen werden, da der Erhalt eine Pflichtaufgabe der Gemeinde sei. Auch Bewerber Christian Robenek (CDU) bekräftigte, dass er gemeinsam mit dem neuen VG-Rat eine Neubaulösung realisieren wolle. Hans-Werner Breithausen (SPD) will Wirtschaftlichkeitsberechnungen abwarten und mögliche Kooperationsformen, Fördergelder und zukünftige Rechtsformen erörtern. Den Startschuss für das weitere Vorgehen gebe aber der neue VG-Rat.