Zankapfel Kriegsgerät ist nicht genehmigungsfähig - Frist der Kreisverwaltung läuft zum 20. Oktober aus
Frist läuft ab: Sind die Tage des Panzers in Kretzhaus gezählt?
Der Panzer auf Erpeler Gemarkung in Kretzhaus beschäftigt Behörden und Politiker seit langer Zeit. Genehmigungsfähig ist er laut Kreisverwaltung nicht. Lässt der Eigentümer die Frist bis zum 20. Oktober verstreichen, soll es eine Verfügung für die Beseitigung geben. Foto: dpa/Thomas Frey
picture alliance/Thomas Frey

Erpel/Kretzhaus. Der Panzer in Kretzhaus, der auf Erpeler Gemarkung auf privatem Grund steht, muss weg. Er ist als Werbeanlage nicht genehmigungsfähig. Zu diesem Schluss ist die Kreisverwaltung in Neuwied gekommen.

Lesezeit 2 Minuten
Nachdem die Behörde dem Besitzer eine Anhörung zugeschickt hatte, zog dieser noch in der Anhörungsphase seinen Antrag auf eine Sondergenehmigung als Werbeanlage zurück. Der Eigentümer, so heißt es aus dem Kreishaus, habe wohl angenommen, er könne den Panzer so – also ohne Werbung – stehen lassen.

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