Fall Anna: Urteil gegen Pflegemutter wegen Mordes ist rechtskräftig
Das Urteil gegen die Pflegemutter Petra W. ist jetzt rechtskräftig.Foto: dpa
Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt: Eine heute 53-jährige Pflegemutter hatte das neunjährige Pflegekind Anna am 22. Juli 2010 in der Badewanne ertränkt. Das Landgericht Bonn verurteilte die Frau in einem langwierigen Prozess wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Der mitangeklagte Ehemann erhielt wegen Körperverletzung mit Todesfolge, Freiheitsberaubung und Misshandlung eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Die Täterin ging allerdings gegen das Urteil vor und legte Revision ein. Auf Antrag des Generalbundesanwalts hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision nun als unbegründet verworfen. Der Ehemann, der sich ursprünglich auch gegen das Urteil zur Wehr gesetzt hatte, hatte seinen Antrag inzwischen zurückgenommen.
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Bad Honnef/Bonn - Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt: Eine heute 53-jährige Pflegemutter hatte das neunjährige Pflegekind Anna am 22. Juli 2010 in der Badewanne ertränkt. Das Landgericht Bonn verurteilte die Frau in einem langwierigen Prozess wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Der mitangeklagte Ehemann erhielt wegen Körperverletzung mit Todesfolge, ...
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