Ausbaubeiträge Antrag der Erpeler Initiative gegen WKB geprüft - Kanzlei nennt drei Gründe
Fachanwalt: Bürgerbegehren über WKB in Erpel ist unzulässig
Die Rieslingstraße ist die erste die über den WKB finanziert werden soll.
Silke Müller

Erpel. Das Bürgerbegehren gegen den Wiederkehrenden Beitrag in Erpel ist unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt Dr. Jochen Kerkmann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, von der Anwaltskanzlei Jeromin/Kerkmann in Andernach. Die Verbandsgemeindeverwaltung Unkel und die Ortsgemeinde Erpel hatten den Juristen das Bürgerbegehren zukommen lassen mit der Bitte, es auf Zulässigkeit zu prüfen. Dass diese aus Sicht der Kanzlei nicht gegeben ist, hat Kerkmann zufolge drei Gründe.

Lesezeit 2 Minuten
Grund eins: Der Antrag des Bürgerbegehrens ist laut dem Fachanwalt nicht hinreichend bestimmt. Will heißen: Kerkmann vermisst hinreichend konkret formulierte Alternativvorstellungen, die erforderlich sind, um einen Gemeinderatsbeschluss abzuändern.

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