Prozess vor dem Verwaltungsgericht endet mit Vergleich - Windkraft im Kreis ist damit vom Tisch
Entscheidung vor Gericht: In der Kuhheck drehen sich keine Windräder
Das Ende eines langen Kampfes? Bereits im Jahr 2012 haben Mitglieder der Bürgerinitiative „Rettet die Kuhheck“ gegen die geplanten Windräder in der Marienhausener Exklave vor dem Dierdorfer Rathaus protestiert. Foto: Archiv Jörg Niebergall
Jörg Niebergall

Marienhausen/Koblenz. Der Rechtstreit um die Genehmigung für vier Windkraftanlagen in der Marienhauser Exklave „Kuhheck“ hat vor der 4. Kammer des Koblenzer Verwaltungsgerichtes (VG) ein letztlich überraschendes Ende gefunden. Nach gut acht Jahren Auseinandersetzungen vor dem VG, dem OVG und dem Kreisrechtsausschuss haben sich der Landesverband des BUND auf der einen Seite sowie die Neuwieder Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde und die Investorin, die EAP EnBW Altus Projektentwicklungsgesellschaft, auf der anderen jetzt in der mündlichen Verhandlung auf einen Vergleich verständigt. Ein richterliches Urteil wird somit hinfällig – vorerst.

Lesezeit 3 Minuten
Das bedeutet: Nach erfolgreicher Anfechtungsklage des BUND, von der Bürgerinitiative „Rettet die Kuhheck“ unterstützt, gilt die vom Kreisrechtsausschuss am 29. April 2014 erteilte Genehmigung für den Bau der Windräder als aufgehoben. Allerdings räumt das Gericht der Kreisverwaltung und der Investorin bis zum 17.

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