Verwaltungsgericht entscheidet, dass Großsupermärkte weiter Kleidung und mehr anbieten dürfen
Einzelhändler fühlen sich geohrfeigt: Großsupermärkte dürfen weiter Kleidung und mehr anbieten
Verwaist ist die Linzer Innenstadt, in der viele Einzelhändler ansässig sind. Wie lange halten sie noch durch? Fotos: Heinz-Werner Lamberz/Creativ
Creativ

Kreis Neuwied. Für Didi Pörzgen ist es eine „unfassbare Ungerechtigkeit“, was derzeit dem Einzelhandel widerfährt. Was den Vorsitzenden der Linzer Werbegemeinschaft auf die Palme bringt, ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Die Richter stellten fest, dass Großsupermärkte wie jene in Asbach und Unkel ihr Sortiment, das nicht im Lebensmittelbereich angesiedelt ist, weiterhin anbieten dürfen. Dagegen müssen kleine Einzelhändler, die ein ähnliches Warenangebot haben, weiter aufgrund der Corona-Verordnung ihr komplettes Ladenlokal schließen – und das schon seit dem 16. Dezember. Pörzgen sieht darin eine Ungleichbehandlung, er fordert: „Die Corona-Verordnung muss sofort überarbeitet werden.“

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In der Tat enthält die aktuelle Corona-Verordnung des Landes keine trennscharfe Regelung, wie mit dem Non-Food-Sortiment in Discountern oder Großsupermärkten umgegangen werden soll. Entscheidend sei, ob Lebensmittel den Schwerpunkt des Verkaufs ausmachen.

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