Plus
Kreis Neuwied
In der Tat enthält die aktuelle Corona-Verordnung des Landes keine trennscharfe Regelung, wie mit dem Non-Food-Sortiment in Discountern oder Großsupermärkten umgegangen werden soll. Entscheidend sei, ob Lebensmittel den Schwerpunkt des Verkaufs ausmachen. Daran hat sich auch das Gericht orientiert. Im Vorteil-Center überwiege das nicht privilegierte Sortiment mit Drogerieartikeln, Bekleidung, Spiel- ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.
Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden
Vielen Dank
Sie haben sich auf Rhein-Zeitung.de registriert und können jetzt Ihre Bestellung abschließen.
Anzeige
Meistgelesene Artikel
Copyright © Rhein-Zeitung, 2021. Texte und Fotos von Rhein-Zeitung.de sind urheberrechtlich geschützt.