Spielwarenhändler protestierten im Weihnachtsgeschäft
Ärger zwischen Einzelhandel und größeren Märkten und den Vorwurf an die Politik, mit zweierlei Maß zu messen, gab es auch schon nach dem harten Lockdown mitten in der eigentlich besinnlichen Adventszeit. Besonders empörte sich dabei die Branche der Spielwarenfachgeschäfte, dass in manchen Supermarktketten oder in Märkten wie Drogerie Müller der Verkauf von Spielwaren weitergehen durfte, während der Fachhandel ausgerechnet im Weihnachtsgeschäft schließen musste und lediglich noch auf einen Abhol- und Lieferservice nach Bestellung verweisen konnte. Das Mainzer Gesundheitsministerium machte deutlich: Dies ist rechtlich in Ordnung.
Denn Läden, die für den täglichen Bedarf geöffnet sein dürfen, dürfen eben auch weitere Waren und Dienstleistungen verkaufen, sofern diese nicht „den Schwerpunkt“ des Geschäfts bilden. Es ist also eine Frage des Schwerpunkts, ob ein Laden öffnen und was er dann verkaufen darf oder nicht.