Plus
Kreis Neuwied

Einzelhändler fühlen sich geohrfeigt: Großsupermärkte dürfen weiter Kleidung und mehr anbieten

Von Thomas Brost
Verwaist ist die Linzer Innenstadt, in der viele Einzelhändler ansässig sind. Wie lange halten sie noch durch?  Fotos: Heinz-Werner Lamberz/Creativ
Verwaist ist die Linzer Innenstadt, in der viele Einzelhändler ansässig sind. Wie lange halten sie noch durch? Fotos: Heinz-Werner Lamberz/Creativ Foto: Creativ

Für Didi Pörzgen ist es eine „unfassbare Ungerechtigkeit“, was derzeit dem Einzelhandel widerfährt. Was den Vorsitzenden der Linzer Werbegemeinschaft auf die Palme bringt, ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Die Richter stellten fest, dass Großsupermärkte wie jene in Asbach und Unkel ihr Sortiment, das nicht im Lebensmittelbereich angesiedelt ist, weiterhin anbieten dürfen. Dagegen müssen kleine Einzelhändler, die ein ähnliches Warenangebot haben, weiter aufgrund der Corona-Verordnung ihr komplettes Ladenlokal schließen – und das schon seit dem 16. Dezember. Pörzgen sieht darin eine Ungleichbehandlung, er fordert: „Die Corona-Verordnung muss sofort überarbeitet werden.“

Lesezeit: 3 Minuten
In der Tat enthält die aktuelle Corona-Verordnung des Landes keine trennscharfe Regelung, wie mit dem Non-Food-Sortiment in Discountern oder Großsupermärkten umgegangen werden soll. Entscheidend sei, ob Lebensmittel den Schwerpunkt des Verkaufs ausmachen. Daran hat sich auch das Gericht orientiert. Im Vorteil-Center überwiege das nicht privilegierte Sortiment mit Drogerieartikeln, Bekleidung, Spiel- ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Spielwarenhändler protestierten im Weihnachtsgeschäft

Ärger zwischen Einzelhandel und größeren Märkten und den Vorwurf an die Politik, mit zweierlei Maß zu messen, gab es auch schon nach dem harten Lockdown mitten in der eigentlich besinnlichen Adventszeit. Besonders empörte sich dabei die Branche der Spielwarenfachgeschäfte, dass in manchen Supermarktketten oder in Märkten wie Drogerie Müller der Verkauf von Spielwaren weitergehen durfte, während der Fachhandel ausgerechnet im Weihnachtsgeschäft schließen musste und lediglich noch auf einen Abhol- und Lieferservice nach Bestellung verweisen konnte. Das Mainzer Gesundheitsministerium machte deutlich: Dies ist rechtlich in Ordnung.

Denn Läden, die für den täglichen Bedarf geöffnet sein dürfen, dürfen eben auch weitere Waren und Dienstleistungen verkaufen, sofern diese nicht „den Schwerpunkt“ des Geschäfts bilden. Es ist also eine Frage des Schwerpunkts, ob ein Laden öffnen und was er dann verkaufen darf oder nicht.
Meistgelesene Artikel