Hauptangeklagter muss vier Jahre und vier Monate in Haft - Lebensgefährtin mangels Beweisen von allen Vorwürfen freigesprochen: Drogenkuriere für Transport in den Kreis Neuwied verurteilt: Unterbringung und Freispruch
Hauptangeklagter muss vier Jahre und vier Monate in Haft - Lebensgefährtin mangels Beweisen von allen Vorwürfen freigesprochen
Drogenkuriere für Transport in den Kreis Neuwied verurteilt: Unterbringung und Freispruch
Symbolbild Foto: picture alliance / David Ebener/dpa | David-Wolfgang
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Kreis Neuwied/Koblenz. Es war ein recht ungewöhnlicher Prozess vor dem Landgericht Koblenz, nicht zuletzt wegen des Alters der Angeklagten. Es handelte sich um einen 69-jährigen Mann und dessen 62-jährige Lebensgefährtin. Beide stammen aus dem Raum Mönchengladbach. Die Staatsanwaltschaft legte dem Paar die unerlaubte Einfuhr und Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last.
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Aufgefallen waren die beiden, weil sie im Rahmen der Überwachung der Aktivitäten von im großen Stil aktiven Drogenhändlern aus dem Kreis Neuwied Ware nach dort lieferten. Die beiden Auftraggeber, die alle 14 Tage Drogen im Wert von etwa 10.000 Euro ein- und verkauften, wurden bereits im Juli zu neuneinhalb beziehungsweise fünf Jahren Haft verurteilt (die RZ berichtete).