Sitzungsbetrieb an den Amtsgerichten unter Auflagen - Priorität liegt auf Eilanträgen
Der Hammer fällt auch in Corona-Zeiten: Amtsgerichte in Neuwied und Linz sind aktiv
Im Neuwieder Amtsgerichtsgebäude wurde auch während Corona unter Auflagen weiter verhandelt. In Linz musste der Sitzungsbetrieb wegen des Infektionsschutzes erheblich eingeschränkt werden. Foto: Jörg Niebergall
jn

Kreis Neuwied. Wer beim Einkaufen oder beim Arzt keine Nase-Mund-Bedeckung trägt, kann in Rheinland-Pfalz mit einem Bußgeld von 10 Euro belegt werden. Und wer im Restaurant das Kontaktverbot missachtet, muss im schlimmsten Fall 200 Euro dafür berappen. In Corona-Zeiten ist vieles bußgeldpflichtig, was früher im Alltag untergegangen wäre, und Vergehen, die auch vor Corona schon strafbar waren, sind es auch weiterhin. Recht und Unrecht voneinander zu trennen, ist schlussendlich Aufgabe der Gerichte. Und die Amtsgerichte im Kreis arbeiten auch während der aktuellen Lage weiter, wenn auch unter anderen Vorzeichen, da viele Abläufe geltenden Hygienebestimmungen angepasst werden mussten. Am Neuwieder Amtsgericht hat man beispielsweise schon ab dem 13. März damit begonnen den Sitzungsbetrieb einzuschränken. „Wir haben uns darauf beschränkt, nur noch eilbedürftige Haftsachen in Strafsachen, U-Haft-Verfahren und Verfahren, in denen es um einstweilige Anordnungen oder Kindeswohlgefährdung geht, zu verhandeln“, erklärt Ingo Steinhausen, Direktor des Neuwieder Amtsgerichts. Auch am Linzer Amtsgericht ist man laut Amtskollege Peter Mönnig ähnlich vorgegangen: „Termine, bei denen es um Familienrecht und eilige Strafsachen ging, haben wir ohne Terminaufhebung weitestgehend durchgeführt.“

Lesezeit 3 Minuten
Mündliche Verhandlungen im Gerichtssaal kommen erfahrungsgemäß nicht ohne beteiligte Personen aus, sei es der Vorsitzende Richter, Staatsanwalt und Verteidiger, der Angeklagte, Zeugen und gegebenenfalls auch Zuschauer. Um das Infektionsrisiko zu minimieren, wurden daher in Linz wie auch in Neuwied umfangreiche Maßnahmen getroffen.

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