Urteil: Kündigung des Gastronomiebetreibers war rechtens, nachdem eine Pacht und Stromrechnungen nicht bezahlt wurden
Deichwelle Neuwied gewinnt Rechtsstreit: Pächter muss Gastrobereich räumen
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Die Deichwelle in Neuwied hat den Rechtsstreit mit dem Betreiber des Gastronomiebereichs „Schlemmermaxx“, die Prima Hotels Management GmbH, um die Räumung und Zahlung einer ausstehenden Pacht sowie unbeglichener Stromrechnungen gewonnen. Bis Ende des Jahres muss der Pächter das Freizeitbad verlassen. Foto: Daniel Dresen
Daniel Dresen

Die Prima Hotels Management GmbH muss den Gastronomiebereich "Schlemmermaxx" in der Deichwelle Neuwied räumen und einen Zahlungsrückstand begleichen. So lautet das Urteil am Landgericht Koblenz. Die fristlose Kündigung des Pachtvertrags vonseiten der Stadtwerke Neuwied war laut Richter rechtens.

Die fristlose Kündigung des Pachtvertrags zwischen der Deichwelle und dem Betreiber des Gastronomiebereichs „Schlemmermaxx“, der Prima Hotels Management GmbH, schlug im vergangenen Jahr hohe Wellen. So warfen die Stadtwerke Neuwied dem Gastrobetreiber aus dem sächsischen Schkeuditz vor, sich in einem deutlichen Zahlungsrückstand zu befinden und Defizite in Sachen Sauberkeit zu haben.

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