Wesentliche Änderungen in der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
Corona: Worauf sich die Menschen im Kreis Neuwied jetzt einrichten müssen
Die Impfkampagne im Kreis Neuwied nimmt Fahrt auf. Foto: dpa
picture alliance/dpa/dpa-Zentral

Kreis Neuwied. Die Neuwieder Kreisverwaltung informiert darüber, was sich mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz auch für die Bürger im Kreis Neuwied im Wesentlichen ändert.

Lesezeit 2 Minuten
Wichtiger Punkt: Es gibt ab Mittwoch keine Warnstufen mehr, es zählt nur die landesweite 7-Tages-Inzidenz der Hospitalisierung. Derzeit liegt die bei mehr als drei neu ins Krankenhaus aufgenommene positiv getestete Covid-19-Patienten pro 100.000 Einwohner.

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