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Erpel

Bürgerbegehren: Erpeler BI ist über Urteil enttäuscht

Von Silke Müller
Die Rieslingstraße ist die erste Straße in Erpel, die nach dem WKB abgerechnet werden soll.  Foto: Sabine Nitsch (Archiv)
Die Rieslingstraße ist die erste Straße in Erpel, die nach dem WKB abgerechnet werden soll. Foto: Sabine Nitsch (Archiv)

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag in Erpel ist enttäuscht über das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz. Wie berichtet, hatte das Gericht die Klage der BI gegen den Beschluss des Erpeler Gemeinderats über die Unzulässigkeit abgewiesen, weil die Fragestellung nicht eindeutig sei.

Lesezeit: 2 Minuten
„Der Kernpunkt der Problematik, nämlich die Befragung der Bürger in Erpel, wurde wie schon in den zahlreichen Sitzungen des Gemeinderats von formellen Voraussetzungen überlagert und daher nicht behandelt“, schreibt BI-Sprecher Adam Udich in einer Pressemitteilung. Und weiter: „Die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung in der Form der direkten Demokratie wird durch die ...
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Udich: Verwaltungsgericht wird sich mit WKB noch häufiger befassen

Die BI gegen den WKB in Erpel geht übrigens davon aus, dass sich das Verwaltungsgericht Koblenz mit dem WKB noch häufiger befassen wird. Das hat Adam Udich in seiner Pressemitteilung deutlich gemacht. Das Verwaltungsgericht habe nicht über den WKB in Erpel entschieden.

„Die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Satzungen zum WKB bleibt den anhängenden Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls den nachfolgenden gerichtlichen Verfahren vorbehalten“, schreibt Udich. Er teilt auch mit, dass die BI durch das Gericht als ein „gemeindliches Quasi-Organ aktivlegitimiert“ ist. „Dies ist im Hinblick auf einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch der BI gegen die Ortsgemeinde hinsichtlich der Prozesskosten wichtig“, erläutert Udich. sm
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