Daran werden sich Kunden im neuen Jahr gewöhnen müssen: Selbst bei kleinen, bar bezahlten Einkäufen bei Metzger oder Bäcker gibt es einen Kassenzettel – natürlich auch in der Tankstelle und anderswo. picture alliance/dpa
Kreis Neuwied. Für jedes Brötchen oder Teilchen, für jede Scheibe Wurst gibt es ab dem neuen Jahr einen Kassenzettel: Die Bonpflicht sorgt für reichlich Wirbel – auch an Rhein und Wied.
Sie kommt definitiv: Ab dem 1. Januar gilt die Bonpflicht, auch wenn nur ein paar Brötchen oder ein paar Scheiben Wurst in die Tüte wandern. Dann erhalten die Kunden beim Metzger oder Bäcker einen Kassenzettel – egal ob sie tatsächlich einen möchten oder nicht.