Kommunalaufsicht weist Rechtsauffassung der Ortsbürgermeister im Kirchspiel Anhausen zurück: Beschlüsse zum Wiedtalbad nicht rechtswidrig: Eingabe von Ortsbürgermeistern
Kommunalaufsicht weist Rechtsauffassung der Ortsbürgermeister im Kirchspiel Anhausen zurück
Beschlüsse zum Wiedtalbad nicht rechtswidrig: Eingabe von Ortsbürgermeistern
Die Beschlüsse des VG-Rates zur Sanierung des Wiedtalbades und der Übernahme des Rengsdorfer Freibades durch die Verbandsgemeinde sind rechtskonform, sagt die Kommunalaufsicht des Kreises. Foto: Andreas Pacek Andreas Pacek
Rengsdorf-Waldbreitbach. Die Spitzen der vier Ortsgemeinden im Kirchspiel Anhausen (Anhausen, Thalhausen, Meinborn und Rüscheid) sind mit ihrem Ansinnen gescheitert, die Beschlüsse des Verbandsgemeinderates Rengsdorf-Waldbreitbach zum Wiedtalbad vom 28. Juni im Nachhinein zu kippen. Das geht aus einem Schriftwechsel zwischen den Ortsbürgermeistern und der Kommunalaufsicht bei der Neuwieder Kreisverwaltung hervor, der unserer Zeitung vorliegt.
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Eine Heilung, die zur Wirksamkeit des Beschlusses führt, wird aus unserer Sicht ausgeschlossen.
Wie die Unterzeichner des kommunalen Schreibens formulierten, seien nach ihrer Rechtsauffassung „zwingende Verfahrensschritte nicht vollumfänglich angewandt“ worden, was die Beschlüsse nichtig machen dürfte.