Plus
Rengsdorf-Waldbreitbach

Beschlüsse zum Wiedtalbad nicht rechtswidrig: Eingabe von Ortsbürgermeistern

Von Ralf Grün
Die Beschlüsse des VG-Rates zur Sanierung des Wiedtalbades und der Übernahme des Rengsdorfer Freibades durch die Verbandsgemeinde sind rechtskonform, sagt die Kommunalaufsicht des Kreises. Foto: Andreas Pacek
Die Beschlüsse des VG-Rates zur Sanierung des Wiedtalbades und der Übernahme des Rengsdorfer Freibades durch die Verbandsgemeinde sind rechtskonform, sagt die Kommunalaufsicht des Kreises. Foto: Andreas Pacek

Die Spitzen der vier Ortsgemeinden im Kirchspiel Anhausen (Anhausen, Thalhausen, Meinborn und Rüscheid) sind mit ihrem Ansinnen gescheitert, die Beschlüsse des Verbandsgemeinderates Rengsdorf-Waldbreitbach zum Wiedtalbad vom 28. Juni im Nachhinein zu kippen. Das geht aus einem Schriftwechsel zwischen den Ortsbürgermeistern und der Kommunalaufsicht bei der Neuwieder Kreisverwaltung hervor, der unserer Zeitung vorliegt.

Lesezeit: 2 Minuten
Eine Heilung, die zur Wirksamkeit des Beschlusses führt, wird aus unserer Sicht ausgeschlossen. Wie die Unterzeichner des kommunalen Schreibens formulierten, seien nach ihrer Rechtsauffassung „zwingende Verfahrensschritte nicht vollumfänglich angewandt“ worden, was die Beschlüsse nichtig machen dürfte. Mit Blick auf die Übernahme des Freibades Rengsdorf bemängelten die Ortsbürgermeister, dass es dazu keine ...