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Beschleunigtes Verfahren für Neubaugebiete und deren Folgen für Wasser, Hitze und Tiere

Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen kleiner 20.000 Quadratmetern, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Auch bei Flächen zwischen 20 000 und 70 000 Quadratmetern ist das möglich, wenn keine erheblichen Umweltauswirkungen erwartet werden.

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Bis zum 31. Dezember 2022 gilt diese Regelung auch für Bebauungspläne für Neubaugebiete mit einer Grundfläche von weniger als 10.000 Quadratmetern, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen also keine Innenentwicklung sind. Der Paragraf 13b im Baugesetzbuch wird auch „Grüne-Wiese-Paragraf“ genannt. Ein großer Punkt dieses vereinfachten Verfahrens ist, dass ...