Die Umwandlung des Abfallwirtschaftsbetriebes des Kreises Neuwied in die „Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied – Anstalt des öffentlichen Rechts“ ist mit dem jüngsten Beschluss des Kreistages abgeschlossen. So ist vom Gremium der sogenannte Personalüberleitungsvertrag in seiner Endfassung abgesegnet worden, genauso wie die neu abgestimmte Abfallsatzung inklusive der Gebührensatzung. Auf Vorschlag des Aufsichtsrates ist zudem mit Jörg Schwarz der alleinige Vorstand der Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) im Amt. Landrat Achim Hallerbach bescheinigte Schwarz die fachliche und persönliche Eignung für diese Position und sagte ferner: „Mit dem Beschluss wir die AöR nunmehr mit den neuesten rechtlichen Grundlagen ausgestattet und auf den Weg gebracht.“
Lesezeit: 1 Minute
Mit dem Schritt zur AöR gehen bislang vom Zweckverband Rheinische Entsorgungskooperation (REK) übernommene Aufgaben bei der Abfallentsorgung teils wieder zurück – und zwar an die neue Anstalt. Konkret betrifft das die Sammlung der Rest- und Bioabfälle sowie von Papier und Pappe.
Wenn die Aufgaben an den Abfallwirtschaftsbetrieb in neuer Struktur zurückgehen, ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.