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Kreis Neuwied

Behindertenquote: Sechs von zehn Verwaltungen im Kreis Neuwied fallen durch

Wenn es um die Beschäftigung von Schwerbehinderten geht, sollen Kommunalverwaltungen mit gutem Beispiel vorangehen. Per Gesetz ist geregelt, wie viele schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen sind. Als Faustformel gilt dabei, dass es 5 Prozent der Belegschaft sein sollen. Wer diese Quote nicht erfüllt, muss eine Ausgleichsabgabe zahlen. Wir haben bei den Verwaltungen im Kreis Neuwied nachgehört: Vier Behörden erfüllen die Quote, sechs nicht. Ein Überblick:

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Kreis Neuwied - Wenn es um die Beschäftigung von Schwerbehinderten geht, sollen Kommunalverwaltungen mit gutem Beispiel vorangehen. Per Gesetz ist geregelt, wie viele schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen sind. Als Faustformel gilt dabei, dass es 5 Prozent der Belegschaft sein sollen. Wer diese Quote nicht erfüllt, muss eine Ausgleichsabgabe zahlen. Wir ...