Bauwillige Großmaischeider wundern sich über Äußerungen des Ortsbürgermeisters
Großmaischeid - Die Befürworter des Baugebietes „Auf dem Dörnchen“ in Großmaischeid blicken erwartungsvoll nach Koblenz. Denn dort verhandelt das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag, 14. Februar, aufgrund einer sogenannten Fortsetzungsfeststellungsklage die Frage, ob der Gemeinderat Großmaischeid die Veränderungssperre und die Aufhebung des Bebauungsplanes „Auf dem Dörnchen“ im April 2011 beschließen durfte oder nicht. Aus Sicht der klagenden Dörnchenbefürworter Hermann und Katharina Schäfer war das der einzige Weg, um gegen das Aus für das Baugebiet vorzugehen. Der Gemeinderat hatte das übrigens kurz nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz beschlossen.
Lesezeit 3 Minuten
Hintergrund: Das Verwaltungsgericht hat im April 2011 Hermann Schäfer Recht gegeben und dessen Untätigkeitsklage für zulässig erklärt. Gleichzeitig verpflichteten die Richter den beklagten Kreis Neuwied, dem Kläger einen Bauvorbescheid für den Bau eines Einfamilienhauses zu erteilen, weil die Gemeinde Großmaischeid in der Erschließungspflicht stehe.