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Erpel/Unkel

Antrag auf Berufung abgelehnt: Erpel gerät bei wiederkehrenden Beiträgen unter Zeitdruck

Von Sabine Nitsch
Die Rieslingstraße wurde 2017 ausgebaut. Die Bescheide nach der damaligen WKB-Satzung wurden verschickt – doch diese ist nun nichtig.
Die Rieslingstraße wurde 2017 ausgebaut. Die Bescheide nach der damaligen WKB-Satzung wurden verschickt – doch diese ist nun nichtig. Foto: Sabine Nitsch

Auf die Ortsgemeinde Erpel kommt jetzt viel Arbeit zu. Erpel braucht eine neue Satzung für die wiederkehrenden Beiträge (WKB). Erpeler Bürger hatten in einem Musterverfahren gegen den ersten WKB-Beitragsbescheid in Erpel – für den Ausbau der Rieslingstraße – geklagt und Recht bekommen. 150 Bürger hatten außerdem Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt. Nun ist Eile gefragt: Nur bis Ende des Jahres hat die Gemeinde Zeit, neue Bescheide auszuarbeiten, sonst bleibt sie auf den Kosten des Einwohneranteils sitzen.

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Kernpunkt war ein Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts in diesem Jahr: Erpel soll als eine Abrechnungseinheit betrachtet werden und nicht als zwei (die RZ berichtete). Der Gemeinderat hatte im Sommer mehrheitlich beschlossen, einen Antrag auf Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) zu stellen, um doch noch zwei Abrechnungsgebiete festzuschreiben. Das OVG hat ...