Anlagenbetreiber und SGD liegen jetzt im Rechtsstreit
Anhausen
Anlagenbetreiber und SGD liegen jetzt im Rechtsstreit
Anhausen. Die Suche nach der undichten Stelle in den Fahrsilos der Biogasanlage Anhausen geht weiter. Mehr noch: Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Koblenz hat die Anlagenbetreiber jetzt mit einer nachträglichen Anordnung unter Zugzwang gesetzt. Darin werden diese aufgefordert, die Fahrsilos 2 und 3 in einem Teilbereich von fünf Metern entlang der Abschlusswand freizuräumen. Das hat laut Anordnung bis zum morgigen Freitag zu geschehen. Andernfalls droht ein Zwangsgeld von 10.000 Euro.
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Anhausen. Die Suche nach der undichten Stelle in den Fahrsilos der Biogasanlage Anhausen geht weiter. Mehr noch: Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Koblenz hat die Anlagenbetreiber jetzt mit einer nachträglichen Anordnung unter Zugzwang gesetzt.