Anhausen
Anlagenbetreiber und SGD liegen jetzt im Rechtsstreit

Anhausen. Die Suche nach der undichten Stelle in den Fahrsilos der Biogasanlage Anhausen geht weiter. Mehr noch: Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Koblenz hat die Anlagenbetreiber jetzt mit einer nachträglichen Anordnung unter Zugzwang gesetzt. Darin werden diese aufgefordert, die Fahrsilos 2 und 3 in einem Teilbereich von fünf Metern entlang der Abschlusswand freizuräumen. Das hat laut Anordnung bis zum morgigen Freitag zu geschehen. Andernfalls droht ein Zwangsgeld von 10.000 Euro.

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Anhausen. Die Suche nach der undichten Stelle in den Fahrsilos der Biogasanlage Anhausen geht weiter. Mehr noch: Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Koblenz hat die Anlagenbetreiber jetzt mit einer nachträglichen Anordnung unter Zugzwang gesetzt.

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