Innung weist auf Verbot und Gefahren hin - Konsequenzen für Eigentümer
Ärger in Anhausen: Asbestdach einfach mit neuem Dach überbaut
Innungsbetriebe sind laut Innungsmeister Ralf Winn geschult, wenn es um die Entsorgung einer asbesthaltigen Dacheindeckung geht. Schutzanzüge und Atemschutz zählen dann zur Ausrüstung. Symbolfoto: dpa
picture alliance / dpa-tmn

Anhausen. Ein Hauseigentümer aus Anhausen hat derzeit Ärger, weil er eine Dachdeckerfirma engagierte, die das alte asbesthaltige Dach trotz Verbot einfach mit einer neuen Dacheindeckung aus Ziegeln überbaut hat. Eine Anzeige bei der Polizei brachte daraufhin ein Verfahren in Gang, an dem nicht nur die Gewerbeaufsicht beteiligt ist, sondern auch die Kreisverwaltung.

Lesezeit 2 Minuten
Die RZ erfuhr von diesem Fall durch Innungsmeister Ralf Winn, der die Dachdeckerbetriebe in der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald vertritt. Mit Blick auf Anhausen sagt er: „Nach wie vor wird beim Thema Asbest und Asbestentsorgung gerade im ländlichen Bereich noch Schindluder betrieben.

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