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Kreis Neuwied

Abschiebung nach Urteil? Strafmaß entscheidet

Von Ralf Grün
Der wegen sexueller Belästigung verurteilte Afghane hatte ein 13-jähriges Mädchen nahe eines Spielplatzes in Linz angesprochen.  Symbolfoto: dpa
Der wegen sexueller Belästigung verurteilte Afghane hatte ein 13-jähriges Mädchen nahe eines Spielplatzes in Linz angesprochen. Symbol Foto: dpa

Ein Mann mit „südländischem Aussehen“ hat im Sommer in Linz ein 13-jähriges Mädchen sexuell belästigt. Laut Polizeibericht, der am 18. Juni in der RZ erschien, soll er das Mädchen auf der Bank an einem Spielplatz in ein Gespräch verwickelt und es dann an Armen und Beinen gestreichelt haben. Wie die Polizei weiter berichtete, gelang dem Mädchen die Flucht. Inzwischen ist der 22-jährige Mann, ein afghanischer Staatsbürger, dessen Asylantrag die Neuwieder Kreisverwaltung zuvor abgelehnt hatte, vom Linzer Amtsgericht rechtskräftig verurteilt worden. Hat er damit seinen Aufenthaltsstatus verwirkt?

Lesezeit: 3 Minuten
Nach den Ereignissen von Chemnitz ist die Debatte darüber, wie mit straffälligen Asylbewerbern umzugehen ist, neu entflammt. In den Bundesländern ist man da allerdings zu unterschiedlichen Auffassungen gekommen. Am Linzer Fall lässt sich aufzeigen, wie sich hierzulande die rechtliche Situation darstellt und unter welchen Umständen letztlich die zuständige Ausländerbehörde innerhalb ...