Patientenverfügungen können unabsichtlich Organ- und Gewebespenden verhindern. So stehen die vorgegebenen Formulierungen oft einer für die Organspende notwendige Hirntoddiagnostik im Weg. Foto: Caroli Caroline Seidel/dpa. dpa
Neuwied. 52 Organe – 52 gerettete Leben. Das ist das Ergebnis des Engagements in Sachen Organspende im St.-Elisabeth-Krankenhaus in Neuwied. In den vergangenen zehn Jahren wurden laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) bei zwölf Personen, die in der Neuwieder Klinik behandelt worden waren, postmortal Organe entnommen, die dann auch erfolgreich transplantiert werden konnten. Doch bis zur Entnahme ist es ein langer Weg.
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„Organspende braucht Zeit“, erklärte der Transplantationsbeauftragte des Klinikums, Dr. Johannes Rasbach, jüngst bei seinem Vortrag im Rahmen einer Auszeichnung des Hauses (siehe Kasten). Im Gegensatz zu anderen Ländern, in denen bereits der Herztod ausreicht, um einen Menschen als Organspender in Frage kommen zu lassen, ist in Deutschland das Eintreten des Hirntods erforderlich.