Das Urteil im Kinderporno-Prozess um einen 40-jährigen Mann aus dem Landkreis Neuwied ist am Koblenzer Landgericht gefallen: Der Angeklagte ist von der 12. Strafkammer um Richterin Annegret Werner zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Lesezeit 2 Minuten
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gefordert. Es gebe „keinen vernünftigen Zweifel an der Täterschaft“ des 40-Jährigen, da bei diesem „massive pädophile Neigungen“ vorlägen, was sich aus den von den Behörden ausgewerteten Chats auf dem Handy des Angeklagten ergebe.