Ein Jugendschützer mit juristischen Grundlagen
Horst-Peter Robiller hat daran mitgewirkt für das Land Rheinland-Pfalz einen Bußgeldkatalog zu erarbeiten, der die Verantwortlichen, die Jugendlichen schaden, zur Kasse bittet. „Das geht von 250 Euro bis zu 50.000 Euro“, erzählt Robiller, der sich auch mit den rechtlichen Grundlagen befasst hat. Ein Einschnitt in seiner Arbeit sei daher 2003 auch die Zusammenlegung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) und des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalten (GJS) zum Jugendschutzgesetz (JUSchG) gewesen.
Außerdem hat sich Robiller für Verbindungen zwischen dem JUSchG, dem Ordnungswidrigkeitengesetz sowie dem Strafgesetzbuch eingesetzt. mki