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Neuwied

25 Jahre war Horst-Peter Robiller „Mr. Jugendschutz“ in Neuwied: Charmanter Spielverderber geht in Rente

Von Markus Kilian
Ob bei Drogen, Kriminalität oder Horrorfilmen: Horst-Peter Robiller hat fast ein Vierteljahrhundert für den Schutz der Neuwieder Kinder und Jugendlichen gesorgt. Jetzt geht er in Rente und möchte nun mehr Zeit mit seiner Familie verbringen.
Ob bei Drogen, Kriminalität oder Horrorfilmen: Horst-Peter Robiller hat fast ein Vierteljahrhundert für den Schutz der Neuwieder Kinder und Jugendlichen gesorgt. Jetzt geht er in Rente und möchte nun mehr Zeit mit seiner Familie verbringen. Foto: Markus Kilian

Wenn Horst-Peter Robiller in den Goethe-Anlagen an die vergangenen 25 Jahre als Jugendschutzbeauftragter von Neuwied zurückdenkt, mag man meinen, er könnte tagelang erzählen. Er sitzt auf einer Steinbank, seine Hände ruhen auf den Oberschenkeln. Manchmal entfährt ihm ein Lachen, während er erzählt, manchmal zeugt ein Stirnrunzeln von kniffligeren Fällen. Theaterprojekte kommen dem Pädagogen in den Sinn, genauso wie Kinokontrollen und den Stopp einer TV-Ausstrahlung. All das war mal – Neuwieds „Mr. Jugendschutz“ ist seit März im Ruhestand.

Lesezeit: 4 Minuten
„Es war eine sehr spannende Zeit“, bilanziert Robiller und lässt seinen Blick über das Grün nahe des Deichufers schweifen. Der gebürtige Niederrheiner war seit 1996 für die Stadt als Jugendschützer unterwegs, zuvor hatte er in Koblenz Sozialpädagogik studiert und anschließend unter anderem im Neuwieder Kinderschutzbund gearbeitet. „Ich habe mich schon ...
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Ein Jugendschützer mit juristischen Grundlagen

Horst-Peter Robiller hat daran mitgewirkt für das Land Rheinland-Pfalz einen Bußgeldkatalog zu erarbeiten, der die Verantwortlichen, die Jugendlichen schaden, zur Kasse bittet. „Das geht von 250 Euro bis zu 50.000 Euro“, erzählt Robiller, der sich auch mit den rechtlichen Grundlagen befasst hat. Ein Einschnitt in seiner Arbeit sei daher 2003 auch die Zusammenlegung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) und des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalten (GJS) zum Jugendschutzgesetz (JUSchG) gewesen.

Außerdem hat sich Robiller für Verbindungen zwischen dem JUSchG, dem Ordnungswidrigkeitengesetz sowie dem Strafgesetzbuch eingesetzt. mki
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