Von 2010 bis 2014 hatte die VG Zell schon einmal versucht, Konzentrationsflächen für Winkraftanlagen über den Flächennutzungsplan festzulegen. Allein: Große Teile der rund 194 Quadratkilometer VG-Fläche liegen in einem Flora-Fauna-Habitat-Gebiet und/oder in einem Vogelschutzgebiet.
Oder Windräder auf den Hunsrückhöhen waren nicht genehmigungsfähig, weil Teile der Rotoren den Blick auf Denkmäler oder das schützenswerte Landschaftsbild des Moseltals beeinträchtigten.
In ihre Planungen hatte die VG einst 170.000 Euro investiert. Beim zweien Anlauf sollen potenzielle Windradbetreiber nicht nur die Planungskosten tragen. Sie sollen die Kosten für nötige natur-, arten- und denkmalschutzrechtliche Gutachten tragen. Entstehen tatsächlich neue Windräder in der VG, profitieren alle Kommunen über einen Solidarfonds von Teilen der Pachterlöse.