Wäre ein Biergarten am Hieronimi-Gebäude vom Lärm her zulässig? Antwort unklar - trotz Gutachtens.
Foto: Rühle
Kevin RuÌhle
Cochem-Cond - Bis in der ehemaligen Wein- und Sektkellerei Hieronimi in Cochem-Cond möglicherweise ein Brauhaus samt Außengastronomie entsteht, wird es auf jeden Fall noch länger dauern, denn: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hat den Bebauungsplan "Teilgebiet Brückenkopf/Bergstraße" für unwirksam erklärt. Es gab mithin einem Antrag zweier Anwohner statt. Hintergrund: Im Oktober vergangenen Jahres hatte der Cochemer Stadtrat beschlossen, das besagte Gebiet von einem allgemeinen Wohn- in ein Mischgebiet umzuwandeln. Nur in einem Mischgebiet wäre es zulässig, eine Brauerei mit Biergarten zu bauen.
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Cochem-Cond – Bis in der ehemaligen Wein- und Sektkellerei Hieronimi in Cochem-Cond möglicherweise ein Brauhaus samt Außengastronomie entsteht, wird es auf jeden Fall noch länger dauern, denn: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hat den Bebauungsplan „Teilgebiet Brückenkopf/Bergstraße“ für unwirksam erklärt.