Konventionalstrafe von 300 Euro pro Tag soll geschlossene Türen verhindern - Rat stimmt für neu gefasste Nutzungsordnung: Zeller Weinlounge: Wer pachtet, muss öffnen
Konventionalstrafe von 300 Euro pro Tag soll geschlossene Türen verhindern - Rat stimmt für neu gefasste Nutzungsordnung
Während der Tourismussaison (sofern Corona diese nicht vereitelt) sollen Gäste an der Weinlounge auf dem Zeller Marktplatz künftig möglichst nicht mehr vor verschlossenen Türen stehen. Eine Konventionalstrafe für Pächter soll dabei helfen, dieses Ziel zu erreichen. Foto: Inge Faust Inge Faust
Zell. Grundsätzlich sollen Zeller Weinbaubetriebe und Vereine die städtische Weinlounge am Markplatz nutzen können. Die Weinlounge dient in erster Linie „der Präsentation und dem Verkauf von qualitativ hochwertigen Weinen der Moselregion“. Künftig muss jeder Pächter, der die Weinlounge ohne plausiblen Grund nicht öffnet, mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Die Stadt Zell ist in diesem Fall dazu „berechtigt, für jeden Tag eine Konventionalstrafe von 300 Euro zu erheben“. So steht es in einer Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung, die der Stadtrat während einer Sitzung in der Schwarze-Katz-Halle einstimmig (bei zwei Enthaltungen) verabschiedet hat. Auf diese Weise soll gewährleistet sein, dass die Weinlounge zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober eines Jahres „an den gepachteten Tagen mindestens in der Kernzeit von 12 bis 18 Uhr“ geöffnet ist.
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Die Benutzungs- und Entgeltordnung, die der Zeller Stadtrat im Jahr 2016 – nach zähem Ringen um Details – verabschiedet hatte, ließ in der Praxis zuweilen „noch Regelungsbedarf erkennen“ führte Zells Stadtbürgermeister Hans-Peter Döpgen aus. Es tauchten immer mal wieder „verschiedene Fragen auf, wie wir die Regeln klar definieren“, unterstrich Döpgen auf RZ-Nachfrage.